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Staatsrecht I 19 – Unterschied zwischen Bundesrat und Bundestag + Aufgaben des Bundesrats
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9 thoughts on “Staatsrecht I 19 – Unterschied zwischen Bundesrat und Bundestag + Aufgaben des Bundesrats”
  1. Ich kann deine demokratische Legitimation des Bundesrates nicht nachvollziehen. Sieht es nicht eher so aus:
    Volk(der einzelnen Länder) -> Landtag -> Landesregierung -> Vertreter der Landesregierung im Bundesrat ?

  2. hey, hast du schon ein video zu der formellen Verfassungsmäßigkeit gemacht? wenn nein, könntest du eins machen? habe nur die kurze Zusammenfassung bei den klausurtipps/klausuraufbau gefunden. Liebe Grüße 🙂

  3. Ich finde die Aufgaben zu knapp dargestellt. In den Lehrbüchern wird z. B. noch zwischen Einspruchs- und Zustimmungsgesetzen unterschieden und auch die Ewigkeitsgarantie nochmals angesprochen.

  4. Es stimmt nicht ganz, dass der Bundesrat an die Weisungen der Länder gebunden ist! Dies gilt nur im Innenverhältnis, also der Landesregierung gegenüber! Die Mitglieder des Bundesrats sind also nicht gehindert entgegen getroffenen Weisungen abzustimmen, sie riskieren allerdings dabei aus dem Bundesrat abberufen zu werden Art 51 I1 GG ( Quelle Jörn Ipsen StaatsrechtI) Weiterhin entsteht die Legitimationskette durch die Landtagswahlen! Was soll das denn bedeuten der Bundesrat arbeitet mit dem Bundestag eng zusammen??

  5. Legitimation bei Bundesrat leider völlig falsch. Hat nichts mit dem Bundestag zu tun, sondern damit, dass Abgeordnete aus Länderregierungen kommen, welche ja wiederum gewählt werden!

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